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Beurlaubung aus religiösen Gründen

Beurlaubung aus religiösen Gründen
Beurlaubung aus religiösen Gründen
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Die rheinland-pfälzischen Ferientermine umfassen im Schuljahr 2022/2023 relativ kurze Zeiten zu Weihnachten und zu Ostern. Folglich liegen sie außerhalb der üblichen Termine einerseits der Sternsingeraktion um den 6. Januar 2023 und andererseits der Erstkommunion am Weißen Sonntag, dem 16. April 2023.

Im Blick auf eventuelle diesbezügliche Rückfragen, z. B. aus den Pfarreien, möchten wir darauf hinweisen, dass das Land Rheinland-Pfalz in diesen und vergleichbaren Fällen eine Regelung zur Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen in den Schulordnungen und der Verwaltungsvorschrift Beurlaubung vom Unterricht aus religiösen Gründen sowie Regelung des Schulgottesdienstes (siehe Download) vorsieht.

Dies gilt auch für Beurlaubungen aus Anlass der Erstkommunion und der Firmung sowie aus Anlass sonstiger Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie beispielsweise der Sternsingeraktion. In jedem Fall muss rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung der Eltern an die Schule erfolgen. Diese hat die jeweils erforderliche Beurlaubung entsprechend der o. g. Regelung zu gewähren.

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